Allgemeine Geschäftsbedingungen

BEDINGUNGEN FÜR VERKAUF UND LIEFERUNG VON WAREN

Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt.

1. Angebote/Preise

Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. In Rechnung gestellt werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise.

2. Lieferung und/oder Leistung

Die vereinbarte Lieferzeit ist Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Allfällige vom Kunden vorgegebene Termine sind für uns unverbindlich. Wird die Lieferzeit wesentlich überschritten, so hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und kann nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten oder Erfüllung verlangen. Pönale bzw. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei gänzlichem oder teilweisem Ausfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der Vertragsgegenständlichen Waren bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
Haben wir den Kunden verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und dies in Rechnung zu stellen oder zu verkaufen. Letzterenfalls hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung oder diesbezüglichen Schadenersatz. Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht geändert.
Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren wird Paletteneinsatz verrechnet ebenso für Palettenrückholungen.

3. Transport 

Gewünschter Transport wird, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt. Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger unverzüglich zu veranlassen. Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Empfänger vorzusehenden, geeigneten Lagerfläche direkt neben dem LKW. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bezahlung. Alle Transportleistungen erfolgen unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt der Lkws.

4. Prospekte 

Etwaige in Katalogen, Prospekten, Listen, Mengenanzeigen, Gebrauchsanweisungen etc. oder Abbildungen enthaltenen Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind ebenso wie Muster und Probestücke ungefähre Richtwerte. Die anwendungstechnische Beratung durch Mitarbeiter unseres Unternehmens ist unverbindlich.

5. Gewährleistung und Haftung 

Wir leisten Gewähr bei den von uns gelieferten Produkten nur im Rahmen der von dem Herstellen angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualitäten, Normentsprechung u.ä.) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gekauften Produkte Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Ansprüche aufgrund von Weiterverarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden etc. sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Kauf der Ware schriftlich geltend zu machen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware sachgemäß zu lagern. Sollte bei der Verarbeitung ein Mangel festgestellt werden, so hat der Kunde die Verarbeitung sofort einzustellen und uns unverzüglich zu verständigen.
Sämtliche weitere Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen zwischen dem Kunden und uns festzusetzen. Unbeschadet der vorher angeführten Frist verjähren die Ansprüche aus der Gewährleistung nach 24 Monaten ab Kauf der Ware, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen am gekauften Gegenstand vornimmt.

Bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung. Bei Gewährleistungsansprüchen können wir nach unserer Wahl Verbesserungen, Austausch der Ware oder Preisminderung gewähren, ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schadenersatz einschließlich Mängelfolgeschäden.

6. Erfüllung und Gefahrenübergang 

Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übergabe der Waren an den Kunden oder einen von ihm Beauftragten über.

7. Umtausch und Rücksendung

Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen.

8. Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag zur sofortigen Bezahlung fällig. Schecks übernehmen wir zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Sofern keine Barzahlung erfolgt, werden einlangende Zahlungen unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Andeckung sofort fälliger Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat verrechnet, wobei es uns frei steht, Verzugszinsen zu kapitalisieren. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleiche, Konkurse oder etc. werden alle offenen Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden, die unsere Forderungen aus dem Kaufgeschäft gefährden, von allen weiteren Leistungs- und allfälligen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausständige Lieferungen oder allfällige Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellung zu fordern oder vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Der Kunde ist nicht zur Kompensation oder zum Einbehalt seiner Leistung, aus welchem Grund auch immer, berechtigt.

9. Inkassospesen

Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Kunde sämtliche tarifmäßigen gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnspesen und Kosten inklusive Anwaltskosten zu ersetzen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.
Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt der Kunde uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werklohn ab.
Wir sind in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die Einziehung selbst vorzunehmen.

11. Haftungsausschluss

Die Haftung für allfällige Vorleistungen bzw. eine allfällige Verletzung der Warn- und Hinweispflicht wird ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Der Kunde (Abnehmer) muss diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überbinden und den Kunden in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einbinden.

12. Rücktritt

Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist oder falls über das Vermögen des Kunden das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von der Vereinbarung zurückzutreten.
Bis zur Auslieferung der Ware sind wir auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein sollte. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns zu.

13. Unwirksamkeit

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.

14. Sonstige Vertragsbestimmungen

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Kunde bestätigt, dass er die Verkaufs-, Leistungs- und Lieferbedingungen bzw. allgemeine Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat, und ihm auch eine Ausfertigung derselben übergeben wurde.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer Adress-, Firmenwortlaut- bzw. Rechtsformänderung, diese auch unter Vorlage eines aktuellen Firmenbuchauszuges binnen 14 Tagen bekannt zu geben.

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Horn bindend vereinbart.

16. Konsumenten

Die Verkaufs-, Leistungs- und Lieferbedingungen gelten auch für Konsumenten, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.